Eva Pichler, Feuerbachgasse 30C/31, 8020 Graz, 0699.190 36 155
==========================================
Sehr geehrte Volksanwaltschaft!
Sehr geehrter Herr Dr. Kräuter!
Besten Dank für Ihr Schreiben.
Mit Ihrer juristischen Einschätzung gehe ich persönlich nicht konform, weiters darf ich bekanntgeben, dass auch eine Anwälte bzw.
Juristen hier sehr wohl eine Befangenheitsgefahr erblicken, und trotz - wie von Ihnen geschilderter "Wiederholungsgefahr" - werde ich diese
Befangenheits- und Benachteiligungsgefahr weiterhin publizieren, wie diese ja - meiner persönlichen Meinung nach - sehr eindeutig zu erkennen ist:
Des Weiteren darf ich auch auf die Gründe für Befangenheit hinweisen, die NICHT nur die definitiven
Ausschließungsgründe bei Verwandschaft etc. beinhaltet, sondern ebenso
offene Gründe für sonstige
Befangenheit. Meiner pers. Meinung nach kommen diese jedenfalls in Betracht, insbesondere auch, da es dem gesetzlichen Datenschutz zwischen Dienstgeber und Begutachtungsstelle
gebietet, dass PVA-Mitarbeiter NICHT von der PVA begutachtet werden.
Diesbezüglich siehe bitte:
Der Volksanwaltschaft wird zudem bekannt sein, dass Ö als Hochkorruptionsland laut Transparency International aufgeführt ist.
Hochgradiger Korruptionsfaktur - laut Transparency International liegt Ö auf Platz 26 (wobei festzuhalten ist, dass dieser
Wert seit 2009 um zehn (!) Plätze verschlechtert hat!) - wir liegen somit gleich wie die Vereinten arabischen Emirate.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Eva Pichler