Pensionsgewährung durch Klagsgegner PVA - Befangenheits u. Benachteiligungsgefahr?

1.       

          Ist es überhaupt RECHTLICH ZULÄSSIG, dass die Pensionsbegutachtung von Mobbingopfern der PVA

          vom Klagsgegner PVA durchgeführt wird?

          Diesbezüglich wird noch eine Anfrage an das Bundesministerium für Justiz gestellt werden

          (Veröffentlichung folgt).

 

          Das Problem der möglichen Befangenheits- und Benachteiligungsgefahr wäre mEn  für das PVA-
    Mobbingopfer nicht vom Tisch zu
 weisen:        

  •           Nachteilige Begutachtung - Nichtweitergewährung von Leistungen möglich?
              Möglichkeit des Herbeiführens von Existenzgrundlagenentzug?
              Möglichkeit des Herbeiführens von Pensionsablehnung? Vlt., um die finanzielle Basis
              des Mobbingopfers zu destabilisieren? (Klage über SGA dauert sicherlich Monate bis 1 Jahr..)
  •           Gefahr von Befangenheitsdiagnosen gegeben? Mögliche "Psychiatrisierung"
              von 
    Klagsgegnern?
  •           Wenn ein Mobbingopfer der PVA arbeitsunfähig werden würde, würde der PVA-Gutachter
             
    diese Person dauerhaft invalidisieren?

  •            Oder ist dies bei einem laufenden Klagsprozess wegen Mobbing für die PVA kontraproduktiv,
               weil sie dann ja indirekt "zugeben müsste", 
    dass ihr eigener Mitarbeiter durch Mobbing in der
               PVA so schwer geschädigt wurde, dass er lebenslang arbeitsunfähig bleiben wird?

  •            Würde dies für die PVA vor Gericht bei laufender Klage nicht einen schlechten Eindruck
               machen?
  •            Wenn die Klage abgeschlossen ist: wird der eh. Mitarbeiter "intern" vorgemerkt und "speziell"
               behandelt bei weiteren Anträgen,  zB Kuranträgen, oder Weitergewährungsanträgen, oder
               Pflegegeldanträgen, oder bei Kostenübernahme bei ggf. beruflicher Umschulung?

               Viele dieser Fragen bleiben offen - jedoch erscheint es mir wichtig, diese in den Raum zu stellen.