Rechtsschutz -& gesetzliche Arbeitnehmervertretung...

Bei Mobbing im öffentlichen Dienst oder staatsnahen Unternehmen (wo es massiv gehäuft vorkommt), verlassen sich viele Mitarbeiter auf die gesetzliche Arbeitnehmervertretung (AK, ÖGB, GÖD etc.). Als

--> Selbsthilfegruppengründerin mit ca. 2 jähriger Erfahrung darf sagen, dass uns bisher KEIN einziges Mobbingopfer bekannt ist, das Rechtsbeistand wegen Mobbing seitens der gesetzlichen Arbeitnehmervertretung bekommen hätte - gemeint ist Einreichung der Klage wg. Mobbing durch AK-Rechtsvertreter.

Siehe auch Register --> "TIPPS ZUM AK-BESUCH?".

Da die gesetzlichen Vertretungen somit zumeist ausfallen, ist eine Rechtsschutzversicherung von größtem Vorteil.

 

"Sie werden den Arbeitnehmerschutz in dem Moment verstehen lernen, 

 

wenn er bei Ihnen versagt."

 

Falls man eine Rechtsschutzversicherung hat, kann diese jedoch auch die Übernahme der Mobbingklage ablehnen - daher ist bei Ihrer anwaltlichen Beratung möglichst rasch festzustellen, ob der Rechtsschutzversicherer die Klage deckt (und bis in welche Instanz). Manche öffentliche Dienststellen bieten Mitarbeitern sogar "Top-Rechtsschutzversicherungen" sehr günstig an, die Mitarbeiter dann auch gerne abschließen (darauf vergessend, dass idR die Klage gegen das eigene Unternehmen vom Rechtsschutz ausgeschlossen ist... und man im Falle von Mobbing genauso keinen Rechtsschutz hat!).

 

Also: Achtung bei solchen Verträgen, bzw. eine zusätzliche Rechtsschutzversicherung nur für Arbeitnehmerschutz & Mobbingbaustein abschließen!

 

Wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat, oder sie die Klage nicht deckt, ist der Anwalt privat zu bezahlen (was die wenigsten Mobbingopfer nach Arbeitsstellenverlust aufbringen können), bzw. ein

--> Verfahrensanwalt zu bestellen (bei Gericht anzusuchen). Im Falle des Verlierens des Prozesses müssen zusätzlich die gesamten anwaltlichen Kosten der Gegenseite getragen werden.

 

Die Koppelung: schwere gesundheitliche Schäden + keine Rechtsvertretung + finanzielle Mehrbelastung ist in Summe eine sehr schwierige Kombination, insbesondere, wenn man bei der derzeitigen Gesetzeslage (bzw. UNgesetzeslage) und fehlenden Zeugen (denn welcher Mitarbeiter getraut sich schon ehrlich auszusagen?) faktisch wenig Aussicht auf Gewinn der Klage hat (realistisch gesehen - siehe

--> derSpiegel: in D werden ca. 5 % der Mobbingklagen gewonnen. In Ö dürfte die Situation ähnlich sein.)

 

Alle diese Komponenten sind wiederum ein sehr großer Vorteil für Unternehmen und Firmen. 

 

Dennoch ist ein Vergleich vor Gericht in den meisten Fällen möglich (wo man sich auch ausbedingen kann, dass die eigenen Anwaltskosten zu ersetzen sind). Zudem ist das Einreichen der Klage für sich insoferne ein "Gewinn", alsdass sich die Verantwortlichen zumindest öffentlich rechtfertigen müssen, und dadurch - auch wenn man selbst nichts mehr davon hat- möglicherweise die noch im Betrieb verbliebenen Kollegen Verbesserungen erleben könnten.