Wiedereinstellungsrecht 

 

Zum Wiedereinstellungsrecht: 

Wenn man in der PVA die interne Dienstprüfung ("A-Prüfung") positiv abgelegt hat, und 10 Dienstjahre hat, und sich nichts zuschulden kommen ließ, erlangt man einen erhöhten Kündigungsschutz. Dieser beinhaltet auch, dass im Falle von Pensionierung aus Krankheitsgründen der Mitarbeiter ein Recht auf Wiedereinstellung nach Gesundung hat.

Würde man zB in der PVA wegen Mobbing arbeitsunfähig werden, wäre man gezwungen, einen Pensionsantrag zu stellen, und müsste  sich - sehr gut - Folgendes überlegen:

 

Was gebe ich bei der PVA-Begutachtung zur Pension an?

1. Schildert man wahrheitsgemäß das Mobbing, wo man in Gefahr läuft, dass einem das

  • bei  Wiedereinstellung
  • bzw. Pensionsablehnung und Weiterarbeit nach Krankenstand

   "auf den Kopf" fallen kann?   Oder:

 

2. Erfindet man einen anderen Grund für die Arbeitsunfähigkeit bzw. schiebt man andere "private"

    Gründe  etc. vor, damit man im Falle von Wiedereinstellung keine Probleme bekommt?

    Diese Frage müsste sich - theoretisch - jedes  Mobbingopfer der PVA stellen, wenn eine Wiederein-

    stellung altersmäßig realistisch erscheint.

 

Dies würde jedoch folgende Komplizierung aufwerfen:

  • Falls man sich "auf die sichere Seite"  geschlagen hätte, und dass Mobbing NICHT als Grund für die schwere psychische Beeinträchtigung angibt, sich jedoch nachfolgend doch zu einer Klage entscheidet, hat man im Gerichtsprozess im ärztlichen Pensionsgutachten "private oder andere Gründe" für die Arbeitsunfähigkeit dokumentiert - keine gute Ausgangslage....

  • Falls man wahrheitsgemäß die Zustände geschildert haben würde, und im PVA-Gutachten das Mobbing aufscheint, und doch wieder arbeitsfähig wird, könnte es passieren, dass man Repressalien ausgesetzt ist?